progetti
6 Sa 1260/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-05-11, 6 Sa 1260/20
6 Sa 1260/20Tribunale del lavoro11 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 6 Sa 1260/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0511.6SA1260.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. September 2020 – 5 Ca 178/20 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. August 2020 zu zahlen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 89,7 %, die Beklagte 10,3 %.
Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 87,2 % und die Beklagte 12,8 %.
Die Revision wird zugelassen, soweit nicht der Kündigungsschutzantrag, der Zahlungsantrag zu Ziffer 2) und der Unterlassungsantrag betroffen sind.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.