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3 Sa 638/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-12-09, 3 Sa 638/20
3 Sa 638/20Tribunale del lavoro9 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 3 Sa 638/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:1209.3SA638.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 5.6.2019, 2 Ca 1121/18 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für den Zeitraum ab dem 1.6.2017 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 8b der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B Besonderer Teil XXIV - Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst - zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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