Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-07-17, 1 Sa 211/20

1 Sa 211/20Tribunale del lavoro17 lug 2020

Regest

Im Anwendungsbereich des besonderen Eingruppierungs- und Reklamationsverfahrens nach § 7 ERA-ETV NRW ist eine sog. korrigierende Rückgruppierung ausgeschlossen.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 1 Sa 211/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-17

Aktenzeichen: 1 Sa 211/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0717.1SA211.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BetrVG §§ 99, BGB § 319, ERA-ETV NRW § 7, ERA NRW §§ 2, 4

Leitsätze

Im Anwendungsbereich des besonderen Eingruppierungs- und Reklamationsverfahrens nach § 7 ERA-ETV NRW ist eine sog. korrigierende Rückgruppierung ausgeschlossen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.01.2020 – 6 Ca 1146/19 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 907,87 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem Monat Mai 2019 Vergütung nach der Entgeltgruppe 13, Stufe 3 gemäß dem Entgeltrahmenabkommen in der M vom 18.12.2003 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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