Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08

10 Sa 1565/08Tribunale del lavoro3 apr 2009

Regest

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1565/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-03

Aktenzeichen: 10 Sa 1565/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0403.10SA1565.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB, § 8 ATG

Leitsätze

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.09.2008 - 2 Ca 608/08 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.