10 TaBV 72/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-13, 10 TaBV 72/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-13, 10 TaBV 72/06
10 TaBV 72/06Tribunale del lavoro13 dic 2006
Regest
Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose im Wesentlichen auf subjektiven An-gaben des Patienten beruhen, bringt das ärztliche Attest regelmäßig ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Auch in derartigen Fällen müssen zur Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 72/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-13
Aktenzeichen: 10 TaBV 72/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1213.10TABV72.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 5 EFZG
Leitsätze
Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose im Wesentlichen auf subjektiven An-gaben des Patienten beruhen, bringt das ärztliche Attest regelmäßig ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Auch in derartigen Fällen müssen zur Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 13.07.2006 - 2 BV 19/06 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.