Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-13, 10 TaBV 123/05

10 TaBV 123/05Tribunale del lavoro13 gen 2006

Regest

Die satzungsmäßige Begrenzung der Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes auf einen Teil seiner Mitglieder verstößt weder gegen den vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 TVG und auch nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 123/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: 10 TaBV 123/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0113.10TABV123.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 ArbGG, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG

Leitsätze

Die satzungsmäßige Begrenzung der Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes auf einen Teil seiner Mitglieder verstößt weder gegen den vereinsrechtlichen

Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 TVG und auch nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.02.2005 - 9 BV 243/04 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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