7 Sa 1881/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-04-14, 7 Sa 1881/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-04-14, 7 Sa 1881/02
7 Sa 1881/02Tribunale del lavoro14 apr 2003
Regest
Mittels Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO kann eine abstrakte Entscheidung über die Gültigkeit/Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht erreicht werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Verbindlichkeitsprüfung die im Verbotszeitraum auszuübende Tätigkeit näher zu kennzeichnen. Auch nach In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes verbleibt es bei der gesetzlichen Inhalts-/Wirksamkeitskontrolle der §§ 74 ff. HGB und der hierin beschriebenen geltungser-haltenden Reduktion.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 1881/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-14
Aktenzeichen: 7 Sa 1881/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0414.7SA1881.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 74 ff. HGB, §§ 305 ff. BGB n. F. (2002), Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB
Leitsätze
Mittels Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO kann eine abstrakte Entscheidung über die Gültigkeit/Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht erreicht werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Verbindlichkeitsprüfung die im Verbotszeitraum auszuübende Tätigkeit näher zu kennzeichnen.
Auch nach In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes verbleibt es bei der gesetzlichen Inhalts-/Wirksamkeitskontrolle der §§ 74 ff. HGB und der hierin beschriebenen geltungser-haltenden Reduktion.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 09.07.2002 - 2 Ca 446/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.