8 Sa 1164/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-18, 8 Sa 1164/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-18, 8 Sa 1164/01
8 Sa 1164/01Tribunale del lavoro18 apr 2002
Regest
Verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein ,,Weihnachtsgeld'' ohne weitere Voraus-setzungen, so ist die versprochene Zuwendung als Arbeitsentgelt i.e.S. anzusehen - mit der Folge, dass im Austrittsjahr eine anteilige Leistung geschuldet ist. Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 30.03.1994 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gra-tifikation darauf abgestellt hat, nach dem ,,allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreite-ten Verständnis im Arbeitsleben'' werde ein Weihnachtsgeld nur zu Weihnachten im beste-henden Arbeitsverhältnis gezahlt, bedarf die Feststellung eines solchen einheitlichen Beg-riffsverständnisses im Bestreitensfall der Beweisaufnahme. Verbleibende Unklarheiten ge-hen zu Lasten des Arbeitgebers.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1164/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-18
Aktenzeichen: 8 Sa 1164/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0418.8SA1164.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 611
Leitsätze
Verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein ,,Weihnachtsgeld'' ohne weitere Voraus-setzungen, so ist die versprochene Zuwendung als Arbeitsentgelt i.e.S. anzusehen -
mit der Folge, dass im Austrittsjahr eine anteilige Leistung geschuldet ist.
Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 30.03.1994 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gra-tifikation darauf abgestellt hat, nach dem ,,allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreite-ten Verständnis im Arbeitsleben'' werde ein Weihnachtsgeld nur zu Weihnachten im beste-henden Arbeitsverhältnis gezahlt, bedarf die Feststellung eines solchen einheitlichen Beg-riffsverständnisses im Bestreitensfall der Beweisaufnahme. Verbleibende Unklarheiten ge-hen zu Lasten des Arbeitgebers.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.06.2001 - 1 Ca 265/01 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.006,61 EUR zu zahlen nebst 4% Zinsen seit dem 24.10.2000.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.