Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 4 Sa 70/19

4 Sa 70/19Tribunale del lavoro29 apr 2020

Regest

1) Das Führen von gerichtlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften kraft richterli-cher Anordnung durch einen Mitarbeiter des Jugendamts fällt in der Regel unter die Tä-tigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. 2) Die Tätigkeit eines Amtsvormunds gemäß Ziffer 1 ist in der Regel nicht in die Entgelt-gruppe S15 eingruppiert (keine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung).

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 70/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 4 Sa 70/19

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:0429.4SA70.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 12 TVöD-V/VKA

Leitsätze

  1. Das Führen von gerichtlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften kraft richterli-cher Anordnung durch einen Mitarbeiter des Jugendamts fällt in der Regel unter die Tä-tigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.

  2. Die Tätigkeit eines Amtsvormunds gemäß Ziffer 1 ist in der Regel nicht in die Entgelt-gruppe S15 eingruppiert (keine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.12.2018 - 3 Ca 1974/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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