Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-06-23, 6 Sa 110/17

6 Sa 110/17Tribunale del lavoro23 giu 2017

Regest

Gewährt ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs seinen Arbeitnehmern und deren Ehegatten jahrzehntelang kostenlose Freifahrtmöglichkeiten, so ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich, sofern sich aus den Umständen ergibt, dass die der Gewährung zugrunde liegenden Regelungen betriebsvereinbarungsoffen waren. Insoweit ist nicht entscheidungserheblich, ob die Zurverfügungstellung kostenloser Tickets auf einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung beruhte. In beiden Fällen ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 110/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-23

Aktenzeichen: 6 Sa 110/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0623.6SA110.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG

Leitsätze

Gewährt ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs seinen Arbeitnehmern und deren Ehegatten jahrzehntelang kostenlose Freifahrtmöglichkeiten, so ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich, sofern sich aus den Umständen ergibt, dass die der Gewährung zugrunde liegenden Regelungen betriebsvereinbarungsoffen waren. Insoweit ist nicht entscheidungserheblich, ob die Zurverfügungstellung kostenloser Tickets auf einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung beruhte. In beiden Fällen ist eine Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung möglich.

Tenor

I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.10.2016 - AZ: 3 Ca 1630/16 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
IV.Die Revision wird zugelassen.

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