9 TaBV 85/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-12-13, 9 TaBV 85/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-12-13, 9 TaBV 85/16
9 TaBV 85/16Tribunale del lavoro13 dic 2016
Regest
Der Grundsatz der geheimen Wahl erfordert, dass der Wahlvorstand geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel trifft. Dies erfordert das Aufstellen von Wandschirmen oder Trennwänden, solange nicht in einem überwachbaren Nebenraum gewählt wird. Entscheidend ist nicht, ob der Wähler tatsächlich beobachtet worden ist, sondern ob er subjektiv die Überzeugung haben konnte, unbeobachtet zu sein.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 TaBV 85/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-13
Aktenzeichen: 9 TaBV 85/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1213.9TABV85.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 19 Abs. 1 BetrVG; § 12 Abs. 1 WO
Leitsätze
Der Grundsatz der geheimen Wahl erfordert, dass der Wahlvorstand geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel trifft. Dies erfordert das Aufstellen von Wandschirmen oder Trennwänden, solange nicht in einem überwachbaren Nebenraum gewählt wird.
Entscheidend ist nicht, ob der Wähler tatsächlich beobachtet worden ist, sondern ob er subjektiv die Überzeugung haben konnte, unbeobachtet zu sein.
Tenor
1.Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 16.06.2016 - Az.: 3 BV 28/15 - wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird - nicht - zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.