Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 13 Sa 436/16

13 Sa 436/16Tribunale del lavoro3 nov 2016

Regest

Eine Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal im Sinne des WissZeitVG in der Fassung vor der Änderung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 11. März 2016 (BGBl.I S. 442) setzt nicht voraus, dass die Beschäftigung dem Hervorbringen eigener Forschungsergebnisse dient (Anschluss an BAG 29.04.2015 - 7 AZR 519/13 -). Die genannte Novellierung hat auf bestehende Befristungen keinen Einfluss.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 436/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 13 Sa 436/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1103.13SA436.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 2 WissZeitVG

Leitsätze

Eine Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal im Sinne des WissZeitVG in der Fassung vor der Änderung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom 11. März 2016 (BGBl.I S. 442) setzt nicht voraus, dass die Beschäftigung dem Hervorbringen eigener Forschungsergebnisse dient (Anschluss an BAG 29.04.2015 - 7 AZR 519/13 -). Die genannte Novellierung hat auf bestehende Befristungen keinen Einfluss.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.04.2016 - 1 Ca 3012/15 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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