Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-10-02, 12 Sa 359/13

12 Sa 359/13Tribunale del lavoro2 ott 2013

Regest

Die Tätigkeit einer Hauswartin ist keine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit. Dem steht aufgrund der konkreten Ausgestaltung des anzuwendenden tariflichen Vergütungsschemas nicht entgegen, dass der Hauswart in mehreren Vergütungsgruppen als Tätigkeitsbespiel aufgenommen ist.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 359/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-02

Aktenzeichen: 12 Sa 359/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:1002.12SA359.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 11 und Anlage zu § 11 des Manteltarifvertrags der Tarifgemeinschaft verschiedener LEG-Gesellschaften und nordrhein-westfälischer Immobiliengesellschaften und ver.di.

Leitsätze

Die Tätigkeit einer Hauswartin ist keine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit. Dem steht aufgrund der konkreten Ausgestaltung des anzuwendenden tariflichen Vergütungsschemas nicht entgegen, dass der Hauswart in mehreren Vergütungsgruppen als Tätigkeitsbespiel aufgenommen ist.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2013 - 10 Ca 6241/12 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

  3. Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.