Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 11 Sa 591/11

11 Sa 591/11Tribunale del lavoro15 set 2011

Regest

1. Nach § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten die Wirkungen des Insolvenzplanes selbst für und gegen die Insolvenzgläubiger ein, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Auch eine aus Unkenntnis unterbliebene Anmeldung wird von § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO erfasst. 2. Die Wirkungen des § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten selbst gegen unbekannte Insolvenzgläubiger ein. Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 28/10 - n. v.; SächsLAG 22.11.2007 - 1 Sa 364/03 - Rz. 38 juris).

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 591/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: 11 Sa 591/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0915.11SA591.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: InsO § 254 Abs. 1 Satz 3

Leitsätze

  1. Nach § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten die Wirkungen des Insolvenzplanes selbst für und gegen die Insolvenzgläubiger ein, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Auch eine aus Unkenntnis unterbliebene Anmeldung wird von § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO erfasst.

  2. Die Wirkungen des § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten selbst gegen unbekannte Insolvenzgläubiger ein. Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 28/10 - n. v.; SächsLAG 22.11.2007 - 1 Sa 364/03 - Rz. 38 juris).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 31.03.2011 - 3 Ca 3500/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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