Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-13, 11 Sa 2246/07

11 Sa 2246/07Tribunale del lavoro13 mar 2008

Regest

1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes braucht bei der Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA lediglich den Ortszuschlag der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1 BAT zu berücksichtigen, wenn auf das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau die Richtlinien für Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung finden. 2. Die unterschiedliche Behandlung in § 5 Abs. 2 Satz 1, 2 TVÜ-VKA von Angestellten, deren Partner in ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis i. S. von § 29 Abschnitt B Abs. 5, Abs. 7 BAT ortszuschlagsberechtigt sind und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist und bei denen deshalb der Ortszuschlag der Stufe 2 in der Vergleichsentgeltberechnung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA Berücksichtigung findet, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 2246/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-13

Aktenzeichen: 11 Sa 2246/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0313.11SA2246.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: GG Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1; BAT § 29 Abschnitt B; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2

Leitsätze

  1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes braucht bei der Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA lediglich den Ortszuschlag der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1 BAT zu berücksichtigen, wenn auf das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau die Richtlinien für Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung finden.

  2. Die unterschiedliche Behandlung in § 5 Abs. 2 Satz 1, 2 TVÜ-VKA von Angestellten, deren Partner in ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis i. S. von § 29 Abschnitt B Abs. 5, Abs. 7 BAT ortszuschlagsberechtigt sind und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist und bei denen deshalb der Ortszuschlag der Stufe 2 in der Vergleichsentgeltberechnung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA Berücksichtigung findet, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.11.2007 - 5 Ca 1739/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.