Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-03-14, 11 Sa 1644/01

11 Sa 1644/01Tribunale del lavoro14 mar 2002

Regest

§ 9 TV AL II gibt dem Arbeitgeber auch dann das Recht, einseitig die Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zu verkürzen, wenn im Arbeitsvertrag eine über dieser regelmäßigen Wochenarbeitszeit liegende Stundenzahl vereinbart ist (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II).

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1644/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-14

Aktenzeichen: 11 Sa 1644/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0314.11SA1644.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: -

Leitsätze

§ 9 TV AL II gibt dem Arbeitgeber auch dann das Recht, einseitig die Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zu verkürzen, wenn im Arbeitsvertrag eine über dieser regelmäßigen Wochenarbeitszeit liegende Stundenzahl vereinbart ist (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TV AL II).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.10.2001 6 Ca 2474/01 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.