7 Ta 174/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-08-07, 7 Ta 174/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-08-07, 7 Ta 174/98
7 Ta 174/98Tribunale del lavoro7 ago 1998
Regest
Eine in einem Kündigungsschutzverfahren getroffene vergleichsweise Regelung, wonach der Kläger bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (nach der das Arbeitsverhältnis nach dem Vergleich enden soll) unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt wird, hat einen eigenen Wert. Diese ist mit 1/10 des auf den Freistellungszeitraum entfallenden Arbeitseinkommens anzunehmen.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 174/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-07
Aktenzeichen: 7 Ta 174/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0807.7TA174.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, ZPO § 3
Leitsätze
Eine in einem Kündigungsschutzverfahren getroffene vergleichsweise Regelung, wonach der Kläger bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (nach der das Arbeitsverhältnis nach dem Vergleich enden soll) unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt wird, hat einen eigenen Wert. Diese ist mit 1/10 des auf den Freistellungszeitraum entfallenden Arbeitseinkommens anzunehmen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. von W., Dr. R., M., H., B.-R. und A. wird der Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.1998 insoweit abgeändert, als der Vergleichswert anderweitig auf 23.764,56 DM festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.