Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-30, 7 Ta 144/97

7 Ta 144/97Tribunale del lavoro30 lug 1997

Regest

Die Beschwerdekammer gibt die Rechtsprechung, wonach bei einer außer ordentliche Kündigung der Streitwert gegebenenfalls um einen sog. Makel zuschlag zu erhöhen ist (zuletzt: Beschluß vom 14.03.1994 - 7 Ta 26/94 -), auf.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 144/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-07-30

Aktenzeichen: 7 Ta 144/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0730.7TA144.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 12 Abs. 2Satz 1 ArbGG

Leitsätze

Die Beschwerdekammer gibt die Rechtsprechung, wonach bei einer außer ordentliche Kündigung der Streitwert gegebenenfalls um einen sog. Makel zuschlag zu erhöhen ist (zuletzt: Beschluß vom 14.03.1994 - 7 Ta 26/94 -), auf.

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte W. gegen den Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 25.04.1997 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Beschwerdewert: bis 1.200,-- DM.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.