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7 K 1522/24 Kg, AO•Finanzgericht Münster, 2025-02-05, 7 K 1522/24 Kg, AO
7 K 1522/24 Kg, AOTribunale fiscale5 feb 2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-05
Aktenzeichen: 7 K 1522/24 Kg, AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0205.7K1522.24KG.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 10.04.2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2024 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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