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10 K 3000/21 K, G•Finanzgericht Münster, 2024-10-10, 10 K 3000/21 K, G
10 K 3000/21 K, GTribunale fiscale10 ott 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-10
Aktenzeichen: 10 K 3000/21 K, G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:1010.10K3000.21K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Bescheid über Körperschaftsteuer 2014 sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2014, beide vom 17.06.2019 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.11.2021, werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Die Berechnung der geänderten Steuerfestsetzungen wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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