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11 K 820/19 E•Finanzgericht Münster, 2024-03-01, 11 K 820/19 E
11 K 820/19 ETribunale fiscale1 mar 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-01
Aktenzeichen: 11 K 820/19 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0301.11K820.19E.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 11. Senat
Der Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer für 2017 vom 27.07.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2019 wird dahingehend geändert, dass weitere Sonderausgaben i.H.v. 4.567 € berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 16%, der Beklagte zu 84%.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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