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10 K 2561/21 Kfz•Finanzgericht Münster, 2023-06-16, 10 K 2561/21 Kfz
10 K 2561/21 KfzTribunale fiscale16 giu 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: 10 K 2561/21 Kfz
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0616.10K2561.21KFZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 18.01.2021 (XX XX 111) und vom 09.02.2021 (XX YY 222) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.09.2021 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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