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3 K 1298/21 Erb•Finanzgericht Münster, 2022-02-24, 3 K 1298/21 Erb
3 K 1298/21 ErbTribunale fiscale24 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 3 K 1298/21 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0224.3K1298.21ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Bescheid vom 20.07.2020, in der Fassung des Änderungsbescheides vom 11.12.2020 und der Einspruchsentscheidung vom 14.04.2021, wird dahingehend geändert, dass ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von X EUR als weitere Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht wird. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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