progetti
1 K 3391/20 AO•Finanzgericht Münster, 2021-06-28, 1 K 3391/20 AO
1 K 3391/20 AOTribunale fiscale28 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 1 K 3391/20 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0628.1K3391.20AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Die Prüfungsanordnung vom 20.08.2020 und die Einspruchsentscheidung vom 16.11.2020 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.