progetti
13 K 167/17 E,K,G,F,Zerl•Finanzgericht Münster, 2021-01-13, 13 K 167/17 E,K,G,F,Zerl
13 K 167/17 E,K,G,F,ZerlTribunale fiscale13 gen 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 13 K 167/17 E,K,G,F,Zerl
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:0113.13K167.17E.K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2007 bis 2011, über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2007 und 2008 sowie über den Gewerbesteuermessbetrag für 2007 bis 2011, jeweils vom 9.10.2020, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der geänderten Festsetzungen und der geänderten Feststellungen wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen für die Zeit von der Klageerhebung bis zum 9.10.2020 die Klägerin zu 10 % und der Beklagte zu 90 % und für die Zeit ab dem 10.10.2020 die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.