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5 K 546/17 U•Finanzgericht Münster, 2020-05-04, 5 K 546/17 U
Entscheidungsdatum: 2020-05-04
Aktenzeichen: 5 K 546/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0504.5K546.17U.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2015 vom 12.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.02.2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2015 in Höhe von -29.590,13 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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