Finanzgericht Münster, 2018-12-04, 5 K 2889/16 U

5 K 2889/16 UTribunale fiscale4 dic 2018

Testo completo

Finanzgericht Münster — 5 K 2889/16 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-04

Aktenzeichen: 5 K 2889/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1204.5K2889.16U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30.07.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.08.2016 verpflichtet, die Umsatzsteuer 2013 auf 0 € festzusetzen.

Der Umsatzsteuerbescheid 2014 vom 07.06.2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 0 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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