Finanzgericht Münster, 2014-06-03, 9 K 5/08 K

9 K 5/08 KTribunale fiscale3 giu 2014

Testo completo

Finanzgericht Münster — 9 K 5/08 K — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-03

Aktenzeichen: 9 K 5/08 K

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0603.9K5.08K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 2001 vom 28.11.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.12.2007 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagteje zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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