Finanzgericht Münster, 2013-02-21, 13 K 1968/11 Kg

13 K 1968/11 KgTribunale fiscale21 feb 2013

Testo completo

Finanzgericht Münster — 13 K 1968/11 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-21

Aktenzeichen: 13 K 1968/11 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0221.13K1968.11KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 03.09.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.05.2011 wird geändert und die Festsetzung von Kindergeld für D. ab Januar 2011 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 21 v.H. und die Beklagte zu 79 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.