Finanzgericht Münster, 2009-06-23, 1 K 4263/06 F

1 K 4263/06 FTribunale fiscale23 giu 2009

Testo completo

Finanzgericht Münster — 1 K 4263/06 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-23

Aktenzeichen: 1 K 4263/06 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0623.1K4263.06F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Gewinnfeststellungsbescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 09.08.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.09.2006 wird dahingehend geändert, dass Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 2.679.905 DM festgestellt werden.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 58% und der Beklagte zu 42%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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