Finanzgericht Münster, 2006-05-31, 1 K 2819/04 G

1 K 2819/04 GTribunale fiscale31 mag 2006

Testo completo

Finanzgericht Münster — 1 K 2819/04 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-31

Aktenzeichen: 1 K 2819/04 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2006:0531.1K2819.04G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Gewerbesteuer-Messbetragsbescheide 1995 und 1996 vom 14.10.2002 und die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995 vom 26.09.2002 und die Einspruchsentscheidungen vom 22.04. bzw. 16.06.2004 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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