Finanzgericht Köln, 2024-02-22, 5 K 256/22

5 K 256/22Tribunale fiscale22 feb 2024

Testo completo

Finanzgericht Köln — 5 K 256/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 5 K 256/22

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0222.5K256.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 31.8.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.1.2022 wird dahin geändert, dass der Klägerin am 11.1.2022 ein Anspruch auf Auszahlung des für ihr Kind Z für die Monate April 2018 bis einschließlich Januar 2021 festgesetzten Kindergeldes in Höhe von 6.801 € zustand.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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