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8 K 2895/17•Finanzgericht Köln, 2021-04-20, 8 K 2895/17
Entscheidungsdatum: 2021-04-20
Aktenzeichen: 8 K 2895/17
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0420.8K2895.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Der Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 17.10.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.7.2017 wird dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer 2011 um 7.689,88 € auf -453.768,58 € herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 55 %, der Beklagte zu 45 %.
Die Revision wird zugelassen.
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