1 K 3199/07•Finanzgericht Köln, 2009-05-26, 1 K 3199/07
Testo completo
Finanzgericht Köln — 1 K 3199/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-26
Aktenzeichen: 1 K 3199/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0526.1K3199.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides für 2005 über Einkommensteuer, Solidari-tätszuschlag und Kirchensteuer vom 26.10.2006 in Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 12.07.2007 wird die Steuer mit der Maßgabe neu festge-setzt, dass bei der Ermittlung des Progressionstarifs ein steuerfreier Arbeits-lohn der Klägerin in Höhe von ... € berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 1/5, dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattung-sanspruchs des Kostengläubigers abwenden, soweit nicht der Kostenschuldner zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.