Finanzgericht Köln, 2007-03-21, 7 K 2013/04

7 K 2013/04Tribunale fiscale21 mar 2007

Testo completo

Finanzgericht Köln — 7 K 2013/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-21

Aktenzeichen: 7 K 2013/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0321.7K2013.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom .............. 2002 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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