Finanzgericht Köln, 2004-01-22, 5 K 6375/01

5 K 6375/01Tribunale fiscale22 gen 2004

Testo completo

Finanzgericht Köln — 5 K 6375/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-22

Aktenzeichen: 5 K 6375/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0122.5K6375.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 09.03.2001 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 01.10.2001 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung

vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs

der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben

Höhe leistet.

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