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4 K 1135/20 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2022-01-26, 4 K 1135/20 AO
4 K 1135/20 AOTribunale fiscale26 gen 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 4 K 1135/20 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:0126.4K1135.20AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheids vom 7. April 2020 verpflichtet, der Klägerin Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erteilen, die für den Prüfungszeitraum der Jahre 2013 bis 2016 im Rahmen der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betreffenden Außenprüfung von ihr erhoben worden sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 80 % und der Beklagte trägt 20 % der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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