Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-03, 6 K 1883/10 F

6 K 1883/10 FTribunale fiscale3 dic 2012

Testo completo

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 1883/10 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-03

Aktenzeichen: 6 K 1883/10 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1203.6K1883.10F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Bescheid der „F-GmbH“ auf den 31.12.2001 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer, der Bescheid der „F-GmbH“ über die gesonderte Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG und der Bescheid zum 31.12.2001 der „F-GmbH“ über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 KStG, alle Bescheide vom 07.01.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.04.2010, werden insoweit geändert, wie dies bei Berücksichtigung eines Geschäfts- und Firmenwertes i. H. von 2.082.711,00 DM geboten ist.

Die Berechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.