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4 AnwG 10/20 10 EV 25/19•Anwaltsgericht Köln, 2020-12-14, 4 AnwG 10/20 10 EV 25/19
4 AnwG 10/20 10 EV 25/19Altro tribunale14 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: 4 AnwG 10/20 10 EV 25/19
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:1214.4ANWG10.20.10EV25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Angeschuldigte ist zweier Pflichtverletzungen nach §§ 43, 113 Abs. 1 und Abs. 2, 115 b BRAO i.V.m. § 316 StGB schuldig.
Gegen sie werden die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße von 2.000,‑‑ Euro (in Worten zweitausend) verhängt.
Die Angeschuldigte hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
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