Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-11-15, 1 AGH 23/23

1 AGH 23/23Altro tribunale15 nov 2023

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 23/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-15

Aktenzeichen: 1 AGH 23/23

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:1115.1AGH23.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Das Ruhen des Verfahrens wird gemäß § 173 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 251 Satz 1 ZPO auf Antrag des Klägers und mit Zustimmung der Beklagten angeordnet. Es ist anzunehmen, dass diese Anordnung aus einem wichtigen Grund zweckmäßig ist. In dem beim BGH anhängigen Verfahren – AnwZ(Brfg) 35/23 – wird voraussichtlich eine auch für den Ausgang des anhängigen Verfahrens präjudizielle höchstrichterliche Entscheidung ergehen, die Auswirkungen auf den Ausgang des beim AGH anhängigen Verfahrens haben kann.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.