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1 AGH 14/23•Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-06-23, 1 AGH 14/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 1 AGH 14/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0623.1AGH14.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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