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1 AGH 9/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-06-18, 1 AGH 9/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-18
Aktenzeichen: 1 AGH 9/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0618.1AGH9.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt
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