Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-05-21, 1 AGH 5/21

1 AGH 5/21Altro tribunale21 mag 2021

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 5/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-21

Aktenzeichen: 1 AGH 5/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0521.1AGH5.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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