progetti
1 AGH 24/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-12-11, 1 AGH 24/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 1 AGH 24/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1211.1AGH24.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.