Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-03-15, 1 AGH 6/17

1 AGH 6/17Altro tribunale15 mar 2018

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 6/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-15

Aktenzeichen: 1 AGH 6/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0315.1AGH6.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 28.12.2016 (versehentlich datiert auf den 28.09.2016 ) wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Berufung wird zugelassen.Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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