2 AGH 3/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-09, 2 AGH 3/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-09, 2 AGH 3/17
2 AGH 3/17Altro tribunale9 giu 2017
Regest
Nach der Zulassung einer Anschuldigungsschrift in einem anwaltsgerichtlichem Verfahren kann der beschuldigte Rechtsanwalt einen Beschluss, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen einen erkennenden Richter verworfen oder zurückgewiesen wurde, nicht mehr selbständig, sondern nur zusammen mit dem Urteil anfechten.
Testo completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 3/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-09
Aktenzeichen: 2 AGH 3/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0609.2AGH3.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Normen: §§ 116 BRAO, 28 StPO
Leitsätze
Nach der Zulassung einer Anschuldigungsschrift in einem anwaltsgerichtlichem Verfahren kann der beschuldigte Rechtsanwalt einen Beschluss, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen einen erkennenden Richter verworfen oder zurückgewiesen wurde, nicht mehr selbständig, sondern nur zusammen mit dem Urteil anfechten.
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 17. Dezember 2017 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 12. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.