Anwaltsgerichtshof NRW, 1999-03-10, 1 ZU 47/98

1 ZU 47/98Altro tribunale10 mar 1999

Testo completo

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 47/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-10

Aktenzeichen: 1 ZU 47/98

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:1999:0310.1ZU47.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Bescheid des Vorstands der Antragsgegnerin vom 24. Juli 1998 wird aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die Befugnis zu verleihen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,00 DM festgesetzt.

Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.