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7 Ca 3255/19•Arbeitsgericht Wuppertal, 2020-07-01, 7 Ca 3255/19
7 Ca 3255/19Tribunale del lavoro1 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-01
Aktenzeichen: 7 Ca 3255/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2020:0701.7CA3255.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durchdie Kündigung der Beklagten vom 25.11.2019 weder außerordentlich noch außerordentlich mit sozialer Auslauffrist aufgelöst ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 12.894 € festgesetzt.
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