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4 Ca 1652/21•Arbeitsgericht Siegburg, 2022-06-08, 4 Ca 1652/21
4 Ca 1652/21Tribunale del lavoro8 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-08
Aktenzeichen: 4 Ca 1652/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0608.4CA1652.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 476,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 576,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die ERA Überschreiterzulage in Höhe von monatlich jeweils 479,05 € brutto sowie die wandelbare Zulage in Höhe von monatlich jeweils 142,58 € brutto, zahlbar jeweils zum Schluss eines jeden Kalendermonats, beginnend ab September 2021, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem jeweiligen Fälligkeitstag zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert wird auf 9.654,- EUR festgesetzt.
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