Arbeitsgericht Siegburg, 2021-03-03, 3 Ca 38/20

3 Ca 38/20Tribunale del lavoro3 mar 2021

Testo completo

Arbeitsgericht Siegburg — 3 Ca 38/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 3 Ca 38/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2021:0303.3CA38.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 389,73 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 416,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2018 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 199,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 201,99 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.

  5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015 zu zahlen.

  6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 161,44 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2014 zu zahlen.

  7. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  8. Streitwert: 1.594,12 €.

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